Bankgebühren (bank charges; fees)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Die Entgelte für ihre Dienstleistung setzt eine Bank grundsätzlich selbst fest. Sie müssen jedoch in den meisten Ländern durch Aushang oder auf anderem Wege dem Kunden bekannt gemacht werden. Gegen offenkundig missbräuchliche Berechnungen im Einzelfall können die Aufsichtsbehörden einschreiten. Siehe Abschlussgebühr, All-in-Fee, Aufhebungsentgelt, Courtage, Deduktion, Erbschaftsgebühr, Facility Fee, Front Loading Fee, Gebühr, Provision, Vergütung, Vorfälligkeits- Entschädigung, Überziehungsentgelt. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 75, Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 (Gebühren nur bei Teilausführung eines Auftrags).
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