Basiszins, Deutschland

Basiszins (basis interest rate)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

In Deutschland zuletzt definiert im "Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Bewertung von Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen und zur Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes (Versicherungskapitalanlagen- Bewertungsgesetz VersKapAG)" vom 26

In Deutschland zuletzt definiert im "Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Bewertung von Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen und zur Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes (Versicherungskapitalanlagen- Bewertungsgesetz VersKapAG)" vom 26. März 2002. Basiszinssätze sind demnach der EURIBOR, die Spitzenrefinanzierungs-Fazilität der EZB und der um 1,5 Prozent erhöhte Basiszinssatz nach § 247 BGB. Der Basiszins dient vor allem der Berechnung von Verzugszinsen, § 288, Abs. 1 BGB Nähere Informationen finden sich auf der Internet-Seite der Deutschen Bundesbank () unter dem Link "FAQ/LlLinks".

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16329725 |