Beanstandungen, aufsichtliche (prudential complaints)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Gelegentlich einer (Sonder) Prüfung durch die Aufsichtsbehörde oder auf anderen Wegen (vor allem auch Hinweise von Kunden und Konkurrenten) festgestellte Mängel in allen Geschäftsfelder von Instituten. Siehe Abberufungs-Verfügung, Beschwerdestelle. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 129 (Übersicht der Beanstandungen).
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16329738 |
