Berichtsschwelle, Ausmass

Berichtsschwelle (exemption threshold)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Das Ausmass der Geschäftstätigkeit, ab dem an die Zentralbank bzw

Das Ausmass der Geschäftstätigkeit, ab dem an die Zentralbank bzw. an die Aufsichtsbehörde meldepflichtige Institute wegen Geringfügigkeit von der Anzeigepflicht (reporting requirement) befreit sind. -Sowohl die die Tatsache der Befreiung von der Meldpflicht überhaupt als auch die jeweils festgelegten Grenzwerte (cut-off points) sind in der Fachliteratur Gegenstand unterschiedlicher Standpunkte.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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