Berichtsschwelle (exemption threshold)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Das Ausmass der Geschäftstätigkeit, ab dem an die Zentralbank bzw. an die Aufsichtsbehörde meldepflichtige Institute wegen Geringfügigkeit von der Anzeigepflicht (reporting requirement) befreit sind. -Sowohl die die Tatsache der Befreiung von der Meldpflicht überhaupt als auch die jeweils festgelegten Grenzwerte (cut-off points) sind in der Fachliteratur Gegenstand unterschiedlicher Standpunkte.
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