Beteiligungsgesellschaft (holding)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Firmen, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, zählen in Deutschland zu den Finanzunternehmen; siehe § 1, Abs. 3, . 1 KWG. Sie bedürfen der Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht. Siehe Fusionsanzeige, Hands-on-Prinzip, Private Equity Fund, Staatsfonds, Window on Technology.
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