Beteiligungsofferten, Angebote

Beteiligungsofferten (partnership bids)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Öffentliche Angebote (an jedermann), sich an einer Firma als Gesellschafter zu beteiligen

Öffentliche Angebote (an jedermann), sich an einer Firma als Gesellschafter zu beteiligen. Obwohl schon länger gefordert, unterliegen solche Offerten bis anhin keiner Prospektpflicht; sie entziehen sich damit der Überwachung durch die Aufsichtsbehörden. -Wer beabsichtigt, eine bedeutende Beteiligung an einem Institut zu erwerben, hat dies gemäss Vorschrift in § 2c, Abs. 1 KWG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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