Beteiligungsofferten (partnership bids)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Öffentliche Angebote (an jedermann), sich an einer Firma als Gesellschafter zu beteiligen. Obwohl schon länger gefordert, unterliegen solche Offerten bis anhin keiner Prospektpflicht; sie entziehen sich damit der Überwachung durch die Aufsichtsbehörden. -Wer beabsichtigt, eine bedeutende Beteiligung an einem Institut zu erwerben, hat dies gemäss Vorschrift in § 2c, Abs. 1 KWG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen.
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