Börsenaufsichtsbehörde, Deutschland

Börsenaufsichtsbehörde (exchange monitoring authority) (exchange monitoring authority)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

In Deutschland bei der obersten Landesbehörde (Landesregierung) angesiedeltes Organ, das die Errichtung einer Börse genehmigt, ihre allfällige Schliessung anordnet und den Börsenbetrieb überwacht

In Deutschland bei der obersten Landesbehörde (Landesregierung) angesiedeltes Organ, das die Errichtung einer Börse genehmigt, ihre allfällige Schliessung anordnet und den Börsenbetrieb überwacht. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften sowie auf die ordnungsgemässe Durchführung des Handels an der Börse; vgl. § 1 und § 2 BörsG (dort Aufzählung der Befugnisse). Siehe Abschreckung, aufsichtsrechtliche, Sanktionsausschuss, Schlangenhandel, Intelligent Miner.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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