Bonifikation, Vermittlungsprovision

Bonifikation (bonification)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Vermittlungsprovision, die bei der Begebung von Wertpapieren an die Bank bzw

Vermittlungsprovision, die bei der Begebung von Wertpapieren an die Bank bzw. das Emissionskonsortium zu zahlen ist. Einräumung eines besonderen Nachlasses (Rabattes) auf den Ausgabepreis eines Papiers an bestimmte Zeichner, etwa Grossabnehmer oder Käufer, die sich vertraglich zur Einhaltung einer Sperrfrist verpflichten. Zusätzliche Zinszahlung, welche über die üblichen Verzinsung hinaus einem Kunden gewährt wird. Gutschrift an gute Kunden, teilweise im Grosshandel und Transportgewerbe als Treueprämie (gratuity) üblich; oft dann als sog. Jahresbonus (annual bonus). Bei Fluggesellschaften (airlines) teilweise übliche Gutschrift an Fluggäste, die mit derselben Linie oder mit einer im Konzernverbund stehenden Gesellschaft Flugreisen buchen (Bonus-Meilen-System). Siehe Bonus, Emission, Garantiesyndikat, Prämie, Refaktie, Vergütung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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