Bussgeld (punitive damages; administrative fine, penitent fee)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Allgemein die von einer Behörde verhängte Strafgebühr; im engeren Sinne in Deutschland die für einen Regelverstoss im Strassenverkehr verfügte Zahlung. Im Finanzsektor die von den Aufsichtsbehörden verhängten Geldstrafen zur Ahndung von Verstössen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften. Gegen erlassene Bussgeldbescheide der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht können die Betroffenen zunächst ein Widerspruchsverfahren beantragen; wird der Widerspruch zurückgewiesen, so können die ordentlichen Gerichte angerufen werden. Früher die einem Beichtenden auferlegte Zahlung zur Wiedergutmachung angerichteten Schadens an Leib und Gut von Mitmenschen. Siehe Ablassgeld, Beichtgeld, Bestandskraft, Fersengeld, Pönalgeld, Sonderprüfung, Verwarnung, Zwangsgeld. Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin; dort jeweils viele einzelne Fälle sowie Bericht über Rechtsbehelfe gegen Massnahmen der Behörde.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16329974 |
