Chooser, Cap

Chooser Cap (so auch im Deutschen gesagt)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Vertragliche Vereinbarung einer Zinsobergrenze, in Europa meistens bezogen auf den Sechsmonats-EURIBOR

Vertragliche Vereinbarung einer Zinsobergrenze, in Europa meistens bezogen auf den Sechsmonats-EURIBOR. Im Unterschied zum normalen Cap wird aber nur ein Teil der zukünftigen Zinsperioden in Form von einzelnen Caplets (= Teilperioden eines Cap) abgesichert. Der Käufer entscheidet während der Laufzeit, ob in der jeweiligen Zinsperiode die Sicherung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Die Absicherungskosten sind hier deutlich geringer, da nicht alle zukünftigen Zinsperioden abgesichert sind. Der Käufer ist über die Laufzeit flexibel abgesichert, d.h. er kann an jedem Rollover-Termin über die Ausübung der Option entscheiden. Dies ist günstig vor allem im Falle einer knappen Überschreitung der Zinsobergrenze. Siehe Anleihe, variabel verzinsliche, Contingent Swap, Floor, Option, Spekulation, Zinsderivate, Zinsoption.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16330020 |