Co-Investment, Co-Venturing

Co-Investment auch Co-Venturing (so auch im Deutschen gesagt)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein die Beteiligung an einer Investition mit Minderheitsanteil

Allgemein die Beteiligung an einer Investition mit Minderheitsanteil. Die Überwachung des Engagements gesamthaft wird dabei von einem Hauptinvestor (Lead Investor) übernommen, so dass der Betreuungsaufwand für den Co-Investor minim wird; er dafür aber (im Vergleich zum Lead Investor) auch in geringerem Masse am Ertrag beteiligt ist. Einige Fonds haben sich ganz auf das Co-Investment spezialisiert und damit das Risiko von Verlusten gesenkt. Die gemeinschaftliche Bereitstellung von Kapital durch private Geldgeber einerseits und den Staat andererseits: Public Private Partnerships. Siehe Cornerstone Investor, Innovationsfonds, Landmark Building-Darlehn, Multisourcing, Roadshow.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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