Comfort Letter (so auch im Deutschen; manchmal Letter of Comfort)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Nach ISRS (4400) und Anweisungen der Aufsichtsbehörden (bis ins Einzelne weitläufig vorgeschriebene) Erklärung des Wirtschaftsprüfers eines Emittenten im Rahmen einer Begebung, dass die im Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen richtig und vollständig sind. In Zusammenhang mit einem (Finanz)Vertrag die schriftliche Erklärung einer Partei, bestimmte, im Vertragstext nicht eigens genannte Details als in den Vertrag eingeschlossen zu betrachten. Siehe Amtsprüfung, European Master Agreement, Enforcer, Plausibilitäts-Beurteilung.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16330047 |
