Compliance (so auch im Deutschen gebraucht; übersetzt: Handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Allgemein: bankinternes Überwachungsorgan mit dem Ziel, die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften, Verhaltensmassregeln und Weisungen sicherzustellen, um dadurch operationelle Risiken zu vermeiden. Im Sprachgebrauch der Aufsichtsbehörden: alle Massnahmen, mit denen Unternehmen Verstössen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen entgegenwirken müssen. Siehe Abschottung, Beobachtungsliste, Chinese Wall, Corporate Governance, Due Diligence, Insider, Kerviel- Skandal, Kundenberatung, Mitarbeiterleitsätze, Need-to-know-Prinzip, Nominee, Organkredite, Regel 404, Sperrlisten, System Securities Watch Application (SWAP), Transaktionsüberwachung, Verhaltenskodex, Wall Crossing, Wohlverhaltensregeln. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 79 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 123 (interne ex-post- Transaktionsüberwachung, um das Kundeninteresse zu wahren), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 130 f. (Compliance-Organisation wird geprüft), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 136 (Auslagerung der Compliance-Tätigkeit; Assistenz-Lösungen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16330062 |
