Deregistrierung (deregistration)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die Entlassung eines (börsennotierten) Unternehmens von den durch die Aufsichtsbehörde geforderten Veröffentlichungspflichten. Selbst wenn sich eine Aktiengesellschaft von der Börse zurückzieht (Delisting), so können die Aufsichtsbehörden verlangen, dass die (hohe Kosten verursachenden) Berichtspflichten weiterhin zu erfüllen sind, solange das Unternehmen eine bestimmte Anzahl (in den USA derzeit 300) Aktionäre hat. Siehe Compliance, Delisting, Public-to-Private, Sarbanes-Oxley Act.
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