Devisen-Vorleistung (advance of funds in foreign exchange)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die Devisenbehörde stellt einem Importeur ausländische Zahlungsmittel zum Import eines Gutes (etwa: Gold) zur Verfügung unter der Bedingung, dass er die verarbeitete Ware (etwa: Goldschmuck, Golduhren) innert eines vorgegebenen Zeitraums ins Devisenausland verkauft und die dann erlösten Devisen der Behörde abliefert. Durch Gewährung einer entsprechenden Belassungsquote kann erreicht werden, dass durch diese Massnahme starke Anreize für den devisenbringenden Export (im Beispiel: sehr hohe wertschöpfende Verarbeitung der importierten Rohware Gold) ausgelöst werden. Siehe Unit-Value-Relation.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16330223 |
