Devisenbank, Devisen-Zwangswirtschaft

Devisenbank (foreign exchange licensed bank)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter ein Institut, das bei vorherrschender Devisen-Zwangswirtschaft zum Handeln mit auslÀndischen Zahlungsmitteln zugelassen ist

Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter ein Institut, das bei vorherrschender Devisen-Zwangswirtschaft zum Handeln mit auslĂ€ndischen Zahlungsmitteln zugelassen ist. In Deutschland bedurfte es (nach dem Gesetz vom 8. Mai 1923) fĂŒr Privatbanken einer Konzession durch das Handelsministerium.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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