Downgrade-Trigger-Klausel, Vereinbarung

Downgrade-Trigger-Klausel (downgrade trigger agreement)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

Die vertragliche Vereinbarung, dass bei einer Verschlechterung der BonitĂ€t der GlĂ€ubiger (in der Regel die Bank) berechtigt ist, den Vertrag mit dem Schuldner zu kĂŒndigen oder an einen Dritten (Hedge- Fonds, Inkasso-Bureau) abzutreten

Die vertragliche Vereinbarung, dass bei einer Verschlechterung der BonitĂ€t der GlĂ€ubiger (in der Regel die Bank) berechtigt ist, den Vertrag mit dem Schuldner zu kĂŒndigen oder an einen Dritten (Hedge- Fonds, Inkasso-Bureau) abzutreten. Siehe Covenant, Default, DrittfĂ€lligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, VorfĂ€lligkeitsklausel, wechselseitige.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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