Draufgeld, Zahlung

Draufgeld (extras)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein jede Zahlung, die zu dem gewöhnlichen Preis noch zugelegt wird

Allgemein jede Zahlung, die zu dem gewöhnlichen Preis noch zugelegt wird. Andere Bezeichnung für Douceur in allen vier angezeigten Bedeutungen. Schmiergeld im Sinne von Zahlungen zur Bestechung von Personen, in der Regel Amtsträger in Behörden. In Deutschland teilweise auch für die zu Jahresbeginn 2004 eingeführte Praxisgebühr bei Ärzten gesagt. Siehe Anerkennungsprämie, Douceur, Schmiergeld, Transaktionsbonus.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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