Drittfälligkeits-Klausel (cross-acceleration clause)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Die Bank ist zur Kündigung des Darlehns (Fälligstellung des eingeräumten Kredits) berechtigt, wenn der Schuldner bei der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber der Bank in Verzug gerät. Siehe Covenant, Bonitätsrisiko, Downgrade-Trigger-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten- Verzugsklausel, Event of Default, Kreditsperre.
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