Eckergeld (pig silvan-pasture duty)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Früher eine Zahlung für das Recht, Schweine im Wald zu bestimmten Zeiten weiden zu lassen, meistens berechnet nach der Anzahl der eingetriebenen Sauen. Ecker = hier: Eicheln und Buckeckern; Eckerich = Waldweide für die Schweinemast; Schmalzweide = eine Waldweide in einem etwa gleichteiligen Bestand mit Buchen und Eichen.
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