Edelmetallhändler (precious metals trader)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 schreibt in § 14 im einzelnen vor, inwieweit Firmen, die das Geschäft des Handels mit Edelmetallen betreiben, interne Vorkehrungen gegen Geldwäsche treffen müssen.
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