EDV-Sicherheit, Kreditinstitute

EDV-Sicherheit (security in information technology)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Kreditinstitute sind aufsichtsrechtlich dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen gegen Computerversagen, Computermissbrauch und Computerkriminalität zu einzurichten; vgl

Kreditinstitute sind aufsichtsrechtlich dazu verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen gegen Computerversagen, Computermissbrauch und Computerkriminalität zu einzurichten; vgl. für Deutschland § 25a KWG. Siehe Auslagerung, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, DateiVerwaltung, zentralisierte, Fehlertoleranz, IT-Risiken, Risiko, banktechnisches, Risiko, operationelles, Stromrisiko, Technologierisiken.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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