Eigenkapitalaustattung (capital adequancy)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Im einzelnen aufsichtsrechtlich genau definierter Begriff in Zusammenhang mit den Financial Soundness Indicators. Gemessen wird dabei das VerhĂ€ltnis zwischen aufsichtsrechtlichem Eigenkapital und den anrechnungspflichtigen Positionen (regulatory capital to risk-weighted assets), das VerhĂ€ltnis zwischen aufsichtsrechtlichem Kernkapital und allen anrechnungspflichtigen Positionen (regulatory tier1-capital to risk-weighted assets) und das VerhĂ€ltnis zwischen notleidenden Krediten (abzĂŒglich Risikovorsorge) und bilanziellem Eigenkapital (nonperforming loans net of provisions to capital). Die laufende Beobachtung der Eigenkapitalausstattung soll der genauen EinschĂ€tzung der Lage und des Risikos dienen und damit den Grundstein zur Krisenvorsorge bilden. Siehe CAMELS, Eigenkapital, Waiver-Regelung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 69 ff. (Umsetzung der Eigenkapitalregelungen von Basel-II).
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
de | boersenlexikon | 16330321 |
