Einlagenkreditinstitut, Rechtssprache

Einlagenkreditinstitut (deposit bank)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In der deutschen Rechtssprache Kreditinstitute, welche die Einlagen (Depositen) der Wirtschaftssubjekte entgegennehmen und das Kreditgeschäft betreiben

In der deutschen Rechtssprache Kreditinstitute, welche die Einlagen (Depositen) der Wirtschaftssubjekte entgegennehmen und das Kreditgeschäft betreiben. Vgl. § 1, Abs. 3d KWG.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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