Energieversorger-Kredite (credits granted by power supplier)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Darlehn, die Erzeuger und/oder Verteiler von Strom und Gas sowie auch Betreiber von Windkraft-Anlagen an Abnehmer vergeben, damit diese notwendige anwendungstechnische Anlagen (wie Heizungen, Anschluss an FernwÀrme-Systeme im Wohnungsbau) beschaffen können. Bis anhin sind solche GeschÀfte auf Antrag von der Aufsicht freigestellt, soweit es sich um untergeordnete Hilfs-oder NebengeschÀfte handelt. Ein Antrag auf Freistellung ist jedoch bei der BaFin einzureichen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 188 (Freistellung von zweckgebundenen Darlehn gewÀhrenden Energieversorgern von der Aufsicht).
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
de | boersenlexikon | 16330387 |
