Energieversorger-Kredite, Darlehn

Energieversorger-Kredite (credits granted by power supplier)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Darlehn, die Erzeuger und/oder Verteiler von Strom und Gas sowie auch Betreiber von Windkraft-Anlagen an Abnehmer vergeben, damit diese notwendige anwendungstechnische Anlagen (wie Heizungen, Anschluss an FernwÀrme-Systeme im Wohnungsbau) beschaffen können

Darlehn, die Erzeuger und/oder Verteiler von Strom und Gas sowie auch Betreiber von Windkraft-Anlagen an Abnehmer vergeben, damit diese notwendige anwendungstechnische Anlagen (wie Heizungen, Anschluss an FernwÀrme-Systeme im Wohnungsbau) beschaffen können. Bis anhin sind solche GeschÀfte auf Antrag von der Aufsicht freigestellt, soweit es sich um untergeordnete Hilfs-oder NebengeschÀfte handelt. Ein Antrag auf Freistellung ist jedoch bei der BaFin einzureichen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 188 (Freistellung von zweckgebundenen Darlehn gewÀhrenden Energieversorgern von der Aufsicht).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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