Falschgeld (counterfeits)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Widerrechtlich hergestellte MĂŒnzen und Banknoten einer Zentralbank; das Nachbilden von Ă€lteren MĂŒnzen zĂ€hlt juristisch nicht zum Falschgeld, sondern gilt als FĂ€lschung (fraudulent falsification) bzw. beim Inverkehrbringen als Betrug (fraud). Die EZB veröffentlicht laufend eine Statistik eingezogenen Falschgelds. -Vom Falschgeld sind beschĂ€digte, (teil)zerstörte Banknoten zu unterschieden. Siehe DoublĂ©- MĂŒnze, Geld, beschĂ€digtes, Geld, böses, Rekonstruktion.
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