Festungsgeld (fortressing duty; Turkish danger levy)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Umlage, die früher von den Bürgern einer durch eine Befestigungsanlage (Bastion, Bastei) geschützten Ansiedlung zu entrichten war, auch Festgeld genannt. Durch Reichsabschiede 1542 und 1576 eingeführte Steuer zur Abwehr der Osmanen (Türkenzieler; Zieler = zweckgebundene [einmalige] Abgabe). Siehe Brettgeld, Grabengeld, Heergeld, Knickgeld, Kriegsanleihe, Schirmgeld, Schutzgeld, Türkengeld.
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