Finanzdienstleister (financial services firm)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Inhaltlich und umfÀnglich sehr weiter Begriff, der sich einer genauen Definition (schon allein wegen des stÀndigen Aufkommens neuer und neuartiger GeschÀftsarten) entzieht, und der allenfalls durch AufzÀhlung umschreibbar ist. Er schliesst alle Anbieter auf dem Finanzmarkt ein, mitenthalten auch den Schattenbankbereich; also neben Banken, Bausparkassen und Versicherungen sowie die anderen in § 1 KWG AufgezÀhlten auch sÀmtliche weiteren Spezial-Dienstleister auf allen TeilmÀrkten samt den Racheengeln. Siehe Bank, Dampfstube, Dienstleistung, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzindustrie, Finanzinstitut, monetÀres, GeldwÀsche, Institut, Internetbank, Kreditinstitut, Markteintrittskosten, Winkelmakler.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
de | boersenlexikon | 16330594 |
