Finanzinvestition auch Finanzanlage (financial investment)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Allgemein eine Bindung von Zahlungsmitteln, bei welcher der Investor sein Kapital einem Dritten gegen Überlassung von Eigentümer-oder Gläubigerrechten zur Verfügung stellt. Eine Aufzählung enthält § 266 HGB. Siehe Engagement, European Master Agreement, Investition.
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