Fischpfennig (fish soccage redemption payment; fishing fee;)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Frühere Abgabe in Bargeld zur Ablösung der Fischgilt, nämlich der zu leistenden Fischlieferungen (Gilt = Abgabe, die als Bringschuld [an den Grundherrn] zu leisten war). Zahlung in Bargeld für das Recht, in (herrschaftlichen bzw. öffentlichen) Gewässern den Fischfang bzw. die Fischzucht betreiben zu dürfen, auch Fischzins genannt. Siehe Abgabe, Frongeld, Jägergeld, Wassergeld, Wildbanngeld.
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