Friedensgeld, Deutschland

Friedensgeld (pacification due)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In Deutschland an die öffentliche Gewalt zu zahlende Abgabe, wenn diese bei Fehden eingreifen und die Feindseligkeiten beenden musste; erst der 1495 in Worms beschlossene "Ewige Landfriede" stellte die Selbsthilfe und das Faustrecht ab

In Deutschland an die öffentliche Gewalt zu zahlende Abgabe, wenn diese bei Fehden eingreifen und die Feindseligkeiten beenden musste; erst der 1495 in Worms beschlossene "Ewige Landfriede" stellte die Selbsthilfe und das Faustrecht ab. Von Schweden nach dem Westfälischen Frieden 1648 den deutschen Protestanten auferlegte Abgabe (POENA PACIS) als Entschädigung für die Ausgaben, welche Schweden im Kampf gegen die katholische Liga entstanden, auch Satisfaktionsgeld genannt. Eine Zahlung, die früher ein Verurteilter an den Richter zu leisten hatte (FREDUS). In älteren Dokumenten manchmal auch für das Sühnegeld gesagt. Siehe Bussgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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