Frongeld (soccage emancipation payment)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Wenn nicht anders definiert eine frühere Zahlung, um die Dienstpflicht eines Hörigen im Rahmen der Leibeigenschaft (Fron: persönliche Zugehörigkeit zu einem Grundherrn und diesem gegenüber zur Fron = Arbeitsleistung verpflichtet) ganz oder teilweise abzulösen. Im Laufe des späten 18. und 19. Jht. wurde die Leibeigenschaft (peonage, serfdom) überall aufgehoben (Bauernbefreiung; abolishment of the feudal powers of the nobility), zuletzt 1881 in Russland. Siehe Abgabe, Befreiungsgeld, Dienstgeld, Ehrenfahrtgeld, Freikaufgeld, Zinser.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16330750 |
