Gebietsansässige (residents)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Wirtschaftssubjekte, die ihren dauernden Wohnsitz in einem Staat bzw. in einem Währungsraum haben. Die Zentralbanken unterschieden bei der Mindestreserve-Pflicht in der Regel Einlagen von Gebietesansässigen und von Gebietsfremden (non-residents) Siehe Devisenbewirtschaftung, Fremdwährungskonto.
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