Geleitgeld, Konvoigeld

Geleitgeld auch Konvoigeld (protection duty)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Eine Zahlung in Bargeld dafür, dass Reisende beim Durchqueren eines Bezirks (durch bewaffnete Männer) schützend begleitet wurden

Eine Zahlung in Bargeld dafür, dass Reisende beim Durchqueren eines Bezirks (durch bewaffnete Männer) schützend begleitet wurden. Aus der Zeit des Faustrechts herrührend, hielt sich diese von den Kaufleuten häufig beklagte Abgabe in Deutschland bis ins späte 18. Jht. und wurde sodann (als besonderes Chausseegeld) auch ohne den ursprünglichen Zweck (Gestellung von Schutzleuten) eingezogen. Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Hafengeld, Maut, Permissionsgeld, Schirmgeld, Schutzgeld, Torgeld, Transitgeld, Ungeld, Vignette.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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