Genusschein, Wertpapier

Genusschein (participating certificate)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Wertpapier, das den Aktionären oder auch Obligationären einer Aktiengesellschaft das Recht verbrieft, aus dem künftigen Gewinn gewisse Vergütungen (wie Schadloshaltung für frühere Opfer) auszuschütten

Wertpapier, das den Aktionären oder auch Obligationären einer Aktiengesellschaft das Recht verbrieft, aus dem künftigen Gewinn gewisse Vergütungen (wie Schadloshaltung für frühere Opfer) auszuschütten. Mitgliedschaftsrechte (vor allem: Stimmrecht) sind jedoch ausgeschlossen. Auch kann der Genusschein ein Recht zum Bezug neuer Aktien oder einen Anteil am Gesellschaftsvermögen bei allfälliger Auflösung versprechen. Siehe Partizipationsschein.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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