GeschĂƒÆ’Ă‚Â€ftspartner, Gegenpartei

GeschÀftspartner (counterparty)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein die Gegenpartei (der Kontrahent) bei einem FinanzgeschÀft

Allgemein die Gegenpartei (der Kontrahent) bei einem FinanzgeschĂ€ft. Bei der EZB meint GeschĂ€ftspartner ein monetĂ€res Finanzinstitut. -GeschĂ€ftspartner der EZB haben im wesentlichen drei Anforderungen zu genĂŒgen, nĂ€mlich sie mĂŒssen: in das Mindestreserve-System der EZB einbezogen sein, der Überwachung durch eine nationale Aufsichtsbehörde unterliegen und sĂ€mtliche verfahrensbedingten Anforderungen erfĂŒllen, die im Verkehr mit der Zentralbank vertraglich niedergelegt sind. Siehe Gegenpartei, zentrale.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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