Geschaugeld (inspection fee)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Gebühr, die früher an einen vereidigten Prüfungsbeamten (Geschauer, Geschauherr) für dessen Dienstleistung zu zahlen war, besonders im Zuge der Überwachung (Geschau) von Lebensmitteln wie Fleisch (Fleischbeschau; meat inspection), Brot, Branntwein und Bier, Webstoffen, Pferden sowie Münzen. In manchen Gegenden oblag dem Geschauer auch die Begutachtung der Sauberkeit der Bäche im Auftrag der Landesherrschaft (territorial lordship); das Geschaugeld musste diesfalls aus der Gemeindekasse entrichtet werden.
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