Gewährgeld, Hinterlegter

Gewährgeld (caution money; recording duty)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Hinterlegter Geldbetrag zur Sicherheitsleistung, Kaution

Hinterlegter Geldbetrag zur Sicherheitsleistung, Kaution. In früherer Zeit auch eine Schreibgebühr (Schreibpfennig, Schreibschilling), welche bei der Beurkundung von Verträgen in Bargeld zu begleichen war.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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