Gewährgeld (caution money; recording duty)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Hinterlegter Geldbetrag zur Sicherheitsleistung, Kaution. In früherer Zeit auch eine Schreibgebühr (Schreibpfennig, Schreibschilling), welche bei der Beurkundung von Verträgen in Bargeld zu begleichen war.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16330918 |
