Gewerbekapital, Bemessungsgrundlage

Gewerbekapital (commercial capital)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer

Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Im einzelnen umfasst das Gewerbekapital im steuerrechtlichen Sinne alle in einem Unternehmen dauernd genutzten Werte, gleichgültig, wem sie gehören (Eigentum Miete, Pacht). Beim Anlagekapital (fixed capital) werden alle dem Betrieb gewidmeten Gegenstände (Gebäude, Grundstücke, Maschinen, Patente) gezählt, beim Betriebskapital (floating capital) handelt es sich um Gegenstände, die fortlaufend dem Verbrauch, dem Wechsel oder der Formveränderung unterworfen sind (Betriebsmittel, Werkstoffe). Beide Arten werden in der Regel zu einem im Steuerrecht üblichen Einheitswert berechnet und entsprechend fortgeschrieben. Siehe Anlagevermögen, Investition, Kapital, Vermögen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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