Gewinnwarnung, Berichtigung

Gewinnwarnung (profit warning)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die Berichtigung einer Vorhersage über Ergebnisgrössen in negativer Richtung

Die Berichtigung einer Vorhersage über Ergebnisgrössen in negativer Richtung. Die Aufsichtsbehörden verlangen solche Warnungen im Zuge der Ad-hoc-Mitteilungspflicht; sie kontrollieren auch manipulative Meldungen. Siehe Amber Light, Ad-hoc-Mitteilung, Analyst, Entscheidungsnützlichkeit, Frontrunning, Kursmanipulation, Publizität, situationsbezogene, Scalping, Veröffentlichung, unverzügliche, Umstände, bewertungswichtige.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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