Girogeschäft, Durchführung

Girogeschäft (clearing business)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs

Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs. Entsprechende Aktivitäten sind in Deutschland erlaubnispflichtig und unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörde.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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