Glockengeld, Pulsantengeld

Glockengeld auch Pulsantengeld (chimes fee)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

Eine GebĂŒhr fĂŒr das ortsĂŒbliche GelĂ€ut der Kirchenglocken, besonders bei TodesfĂ€llen (Anschlagen der Sterbeglocke; LĂ€uten wĂ€hrend der Abdankung) und Trauungen; auch LĂ€utegeld (tolling fee) genannt

Eine GebĂŒhr fĂŒr das ortsĂŒbliche GelĂ€ut der Kirchenglocken, besonders bei TodesfĂ€llen (Anschlagen der Sterbeglocke; LĂ€uten wĂ€hrend der Abdankung) und Trauungen; auch LĂ€utegeld (tolling fee) genannt. Bis in unsere Tage fliesst die entsprechende Zahlung zumeist dem KĂŒster (Mesner, Sigristen) zu. Siehe Ablassgeld, Beichtgeld, Dispensationsgeld, Kathedralgeld, Kirchgeld, Konduktgeld, Opfergeld, Palliengeld, Peterspfennig, Prokurationsgeld, Seminargeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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