Herkunfts-Staat (origin country)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts jener Staat, in welchem die Hauptniederlassung eines Instituts zugelassen ist; vgl. § 1, Abs. 4 KWG. Siehe Auslandsbank, Aufnahme-Staat, Europa-AG, Europäischer Pass, Repräsentanz..
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