Hochzeitstischgeld, Früher

Hochzeitstischgeld (nuptial festivities fee)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Früher in deutschen Territorialstaaten verbreitete Abgabe, die bei Hochzeitsfeiern (mit Musik) in Bargeld fällig wurde

Früher in deutschen Territorialstaaten verbreitete Abgabe, die bei Hochzeitsfeiern (mit Musik) in Bargeld fällig wurde. In Nassau- Oranien war beispielsweise ein Tisch mit 10 Personen abgabefrei. Jede Person über diese Zahl hinaus hatte eine relativ hohe Abgabe in Bargeld zu zahlen, wofür der Bräutigam haftete. Dazu mussten zehn Prozent der Hochzeitsgeschenke (deren Wert wurde amtlich vom Achtsmann [= vereidigter Taxator] festgestellt) an die Armenkasse abgeführt werden. Siehe Armengeld, Armenkasse, Brautgeld, Brauttafelgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16331109 |