Holzfuhrgeld, Zahlung

Holzfuhrgeld (wood cartage redemption payment)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

Zahlung zur Ablösung der Verpflichtung, Holz der Herrschaft mit eigenem Gespann zuzufĂŒhren, die sog

Zahlung zur Ablösung der Verpflichtung, Holz der Herrschaft mit eigenem Gespann zuzufĂŒhren, die sog. Holzfuhr-Frohnde; wobei Frohnde (compulsive service) allgemein ein in frĂŒherer Zeit eigenhĂ€ndig, körperlich zu leistender Dienst an die Frohn-Herrschaft (Grundbesitzer, Gemeinde) bezeichnet. Siehe Dienstgeld, Dispensationsgeld, Frongeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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