Insider-Überwachung, Tätigkeit

Insider-Überwachung (insider monitoring)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Tätigkeit der Aufsichtsbehörden, um verbotene Insider-Transaktionen aufzudecken und der Strafverfolgung zuzuführen

Tätigkeit der Aufsichtsbehörden, um verbotene Insider-Transaktionen aufzudecken und der Strafverfolgung zuzuführen. Siehe Intelligent Miner. Vgl. hierzu die Übersicht der einzelnen Schritte im Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 22 (dort auch Schilderung einiger Problemfelder), Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 179 ff. (S. 183 ff: aufgedeckte Fälle). Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 173 f., S. 188 ff. (Übersicht von Strafverfahren), S. 190 (Börsenspiele), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 163 f. (einzelne Fälle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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