Intercreditor, Agreement

Intercreditor Agreement (so auch im Deutschen gesagt, manchmal auch GlÀubigervereinbarung)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

Eine vertragliche Regelung zwischen den verschiedenen GlÀubiger eines Unternehmens, worin diese in erster Linie neben einem Informationsaustausch auch ihre jeweilige Stellung im Falle eines Kreditereignisses regeln

Eine vertragliche Regelung zwischen den verschiedenen GlÀubiger eines Unternehmens, worin diese in erster Linie neben einem Informationsaustausch auch ihre jeweilige Stellung im Falle eines Kreditereignisses regeln. Siehe Ausfall-Risiko, DrittfÀlligkeits- Klausel, Drittverzugs-Klausel, Downgrade-Trigger-Klausel, Einlagensicherung, Event of Default, Kreditereignis, Kredit, notleidender, Londoner Verfahren, Solvenzrisiko, Value-at-Risk, Verlustteilungsprinzip.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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