Invalidenfonds, Regel

Invalidenfonds (disability fund [for belligerents])

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein eine (in der Regel vom Staat, von einem Unternehmen oder von einem Branchenverband eingerichtete) Vermögensmasse, aus deren Ertrag Erwerbsunfähige eine Rente erhalten

Allgemein eine (in der Regel vom Staat, von einem Unternehmen oder von einem Branchenverband eingerichtete) Vermögensmasse, aus deren Ertrag Erwerbsunfähige eine Rente erhalten. Im besonderen der durch Reichsgesetz 1873 in Deutschland begründete Fonds, um Ansprüche der Kriegsteilnehmer (belligerents) daraus zu speisen. Die Vermögenspflege dieses Reichsinvalidenfonds war Anlass vieler zeitgenössischer Klagen. Siehe Nebenfonds.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16331253 |