Jägergeld, Frühere

Jägergeld (redemption for hunting accomodation; tenancy of a shoot)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Frühere Zahlung zur Ablösung der Verpflichtung (Fron), einem Jagdherrn das Jagdlager (auch: Jagdablager genannt) zu gewähren, nämlich Unterkunft und Verpflegung für die Jäger selbst zusamt dem Jagdtross (Gruppe von Personen, die zu Fuss, meistens im Frondienst, die berittenen Jagdherren zu begleiten hatten), die Jagdpferde (hunters) und die Hunde (deer-hounds) bereitzustellen

Frühere Zahlung zur Ablösung der Verpflichtung (Fron), einem Jagdherrn das Jagdlager (auch: Jagdablager genannt) zu gewähren, nämlich Unterkunft und Verpflegung für die Jäger selbst zusamt dem Jagdtross (Gruppe von Personen, die zu Fuss, meistens im Frondienst, die berittenen Jagdherren zu begleiten hatten), die Jagdpferde (hunters) und die Hunde (deer-hounds) bereitzustellen. Frühere Abgabe an den Jagdherrn (master of the hounds) bei Umwandlung von Forsten in Bauland, auch Stockgarbe, Jägerhanf und Jägergarbe genannt. Heute manchmal noch gesagt von der Jagdpacht. Siehe Dienstgeld, Dispensationsgeld, Freikaufgeld, Frongeld, Lagergeld, Wildbanngeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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