Jubiläums-Veranstaltungen, Banken

Jubiläums-Veranstaltungen (jubilee actions)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Auch bei Banken sind entsprechende Aktionen zwar (nach den für alle Unternehmen gültigen Bestimmungen in § 7 UWG) grundsätzlich zur Feier des Bestehens nach Ablauf von jeweils fünfundzwanzig Jahren erlaubt

Auch bei Banken sind entsprechende Aktionen zwar (nach den für alle Unternehmen gültigen Bestimmungen in § 7 UWG) grundsätzlich zur Feier des Bestehens nach Ablauf von jeweils fünfundzwanzig Jahren erlaubt. Jedoch halten die meisten Institute entsprechende Auftritte in Grenzen bzw. verzichten darauf und treten in der Regel jeweils am Weltspartag (International Saving Day: einem Tag in der letzten Oktoberwoche) gemeinsam an das Publikum heran. Insoweit kleinere Institute schon ihr zehnjähriges Bestehen an einem (Vor)Ort über die durch das UWG gebotenen Grenzen hinaus aufwendig feierten, wurden diese bis anhin von Abmahnvereinen (associations to watch against unfair practices) kräftig zur Kasse gebeten. Siehe Co- branding, Cross-Selling-Potential, Kultursponsoring, Schleichwerbung, Sponsor, Werbebeschränkungen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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